-
1 отказаться от наследства
v1) gener. auf die Erbschaft verzichten, die Erbschaft ausschlagen2) law. auf das Erbe verzichten, das Erbe ausschlagen3) f.trade. eine Erbschaft ausschlagenУниверсальный русско-немецкий словарь > отказаться от наследства
-
2 отказаться от принятия наследства
vlaw. auf eine Erbschaft verzichten, eine Erbschaft ablehnen, eine Erbschaft ausschlagenУниверсальный русско-немецкий словарь > отказаться от принятия наследства
-
3 отречься от наследства уст.
vlaw. auf eine Erbschaft verzichten, eine Erbschaft ausschlagenУниверсальный русско-немецкий словарь > отречься от наследства уст.
См. также в других словарях:
Erbschaft — Nachlass; Hinterlassenschaft; Vermächtnis; Legat; Erbteil (schweiz.); Erbgut; Erbe * * * Erb|schaft [ ɛrpʃaft], die, , en: etwas, was jmd. erbt: eine Erbschaft antreten; zu unserem großen Erstaunen hat sie die Erbschaft ausgeschlagen. Syn.: 1 … Universal-Lexikon
Erbschaft — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Ausdruck Erbschaft bezeichnet im deutschen Erbrecht das gesamte Vermögen einer verstorbenen Person, des Erblassers,… … Deutsch Wikipedia
Erbschaft — Ẹrb·schaft die; , en; das ↑Erbe1 (1) <eine Erbschaft machen, antreten, ausschlagen> || K : Erbschaftssteuer … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
ausschlagen — verwerfen; von sich weisen; abblitzen lassen (umgangssprachlich); abfertigen (umgangssprachlich); wegweisen; eine Abfuhr erteilen; zurückweisen; ablehnen; zurücks … Universal-Lexikon
Erbrecht (Deutschland) — Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Grundrecht, Verfügungen über das Eigentum oder anderer veräußerbarer Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“). Der … Deutsch Wikipedia
Erbe — Nachlass; Hinterlassenschaft; Vermächtnis; Legat; Erbteil (schweiz.); Erbgut; Erbschaft; Nachlassempfänger * * * 1Er|be [ ɛrbə], das; s: 1 … Universal-Lexikon
Erbrecht — Ẹrb|recht 〈n. 11; unz.〉 das ein Erbe betreffende Recht * * * Ẹrb|recht, das (Rechtsspr.): a) <o. Pl.> Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die das Vermögen eines Menschen nach seinem Tod betreffen; b) mit dem Tode des Erblassers, der… … Universal-Lexikon
Abdicatio heredis — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… … Deutsch Wikipedia
Erbverzicht — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… … Deutsch Wikipedia
Erbausschlagung — Bei der Erbausschlagung handelt es sich um eine ausdrückliche Erklärung, eine Erbschaft und alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anders als bei Verträgen geht die Erbschaft nach deutschem Recht von selbst auf den Erben… … Deutsch Wikipedia
Zugewinngemeinschaft — Die Zugewinngemeinschaft ist eine Unterart des Güterstandes der Gütertrennung im Bürgerlichen Gesetzbuch, bei der bei Scheidung ein Zugewinnausgleich stattfindet (§ 1363). Inhaltsverzeichnis 1 Regelungen 2 Populäre Rechtsirrtümer zur… … Deutsch Wikipedia